Kürzlich konsultierte mich eine Patientin, weil sie eine Eigenfetteinspritzung in die Wangen brauchte, so dachte sie zumindest. Ein plastischer Chirurg in Wien hatte ihr wegen hohler Wangen eine solche appliziert und nun hatte sich die Sache rückgebildet. Ich schaute ihr Geburtsjahr an und sah, dass sie etwa 10 Jahre jünger war, als sie aussah. Nach ihren Erzählungen war sie mehrere Jahre wegen ihrer chronischen Erkrankung in Behandlung und hatte Medikamente nehmen müssen. All das ließ ihren Körper frühzeitig altern.
Eine weitere Fetteinspritzung hätte bei ihr nichts zum Besseren wenden können. Stattdessen sah ich sie nun genauer an: Ihr Gesicht und ihr Körper zeigten die klaren Symptome der Erschöpfung der Hormondrüsen, die man üblicherweise erst ab etwa 50 bis 60 Jahren sieht. Wir sprachen nun nicht mehr über Fetteinspritzung, sondern über die Hormonal Regeneration® mit bioidentischen Hormonen und ihre regenerative Wirkung. Nach wenigen Wochen Therapie würden sich ihre hohlen Wangen wieder füllen, ihre schlaffe Haut wieder straffen und ihr fahles Gesicht einem gesunden, vitalen Teint weichen.
Warum ich das weiß – weil ich es oft genug bei Patientinnen und Patienten beobachten konnte. Nach einigen Wochen Hormonal Regeneration® könnte der verjüngende und vitalisierende Effekt durch eine regenerative Stammzelltherapie (de Leons „Quelle der Jugend“) noch verstärkt werden. Irgendwelche chirurgischen Symptombehandlungen kann sich die Patientin in der Folge sparen.
Wären alle kosmetischen Chirurgen ausschließlich chirurgisch geschult, würde solchen Patienten wohl ein Facelift, künstliche Filler oder Silikonwangen empfohlen werden. Es ist unerlässlich für die optimale Versorgung der Patienten, dass die kosmetischen Chirurgen (Aesthetic Practitioners) ihre Methoden aus allen Fachbereichen der Medizin zu wählen imstande sind: Aus der Chirurgie, der Dermatologie, der Hormonheilkunde, der Stammzelltechnologie.
Dazu müssen diese Ärzte dies sowohl gelernt haben, als auch vom Gesetz her dürfen. Ärzte für Allgemeinmedizin, so wie ich einer bin, sind nach dem österreichischen Gesetz dazu berechtigt, für die Behandlung ihrer Patienten therapeutische Methoden aus allen Bereichen der Medizin zu kombinieren. Vorausgesetzt natürlich, sie haben diese Verfahren auch nachweislich gelernt und beherrschen sie. Ein plastischer Chirurg hingegen darf nur jene chirurgischen Verfahren anwenden, die in seinem Facharztkatalog stehen. Was Wunder, wenn er wohl öfter zum Skalpell raten wird.
Diese Generalberechtigung der Allgemeinmediziner ist eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung der ärztlichen Kunst dort, wo sie geschieht: In den ärztlichen Praxen! Es ist essentiell, dass diese Generalberechtigung der Allgemeinmediziner den österreichischen Patienten auch in Zukunft erhalten bleibt, weil sie Fortschritt der Medizin und optimale Sicherheit für die Patienten bedeutet.
Ihr DDr. Heinrich