Eine Patientin mit Interesse an einer Brustvergrößerung mit Lipofilling will wissen:
Meine GKK hat mir gesagt, dass eine Kostenübernahme nur möglich ist, wenn Sie Vertragspartner der Wiener GKK sind. Dann wäre die Kostenübernahme unabhängig von der Methode möglich. Wie schaut das bei Ihnen aus?
Das stimmt so nicht. Üblicherweise müssen Sie zunächst die Kostenübernahme mit der WGKK abklären. Bei ästhetischen Eingriffen ist die WGKK sehr restriktiv und bezahlt z.B. Brustkorrekturen. Wenn sie einwilligt, haben Sie freie Arztwahl. Nur für eine Direkt-Verrechnung brauchte es einen Arzt mit WGKK-Vertrag (so etwas hat kaum einer der ästhetisch arbeitenden Ärzte), Sie können die Honorarnote jedes Arztes, nach der Bezahlung, bei der WGKK zur Refundierung einreichen.
Ihr DDr. Heinrich