Wartezeit vor ästhetischen Eingriffen

Eine Patientin, die sich für einen ästhetischen Eingriff interessiert, fragt:

Wenn ich den Eingriff machen lasse, werde ich sehr wahrscheinlich wegen meiner Arbeit nicht 14 Tage in Wien verbringen können.

Seit 2013 zwingt ein neues Gesetz Patienten/innen, die einen ästhetischen Eingriff machen lassen möchten, eine 14-tägige Wartezeit einzuhalten, bevor sie in die Operation einwilligen. Der Eingriff ist dann frühestens am Tag nach der schriftlichen Einwilligung zum Eingriff möglich.

Da diese Regelung möglicherweise nicht im Interesse jedes/r Patienten/in ist, können Patienten/innen, die nicht warten möchten, auf Wunsch den ästhetischen Eingriff in einem anderen Land vornehmen lassen, in dem andere Gesetze gelten.

Diese Wartezeit gilt nicht für therapeutisch indizierte Eingriffe oder nichtchirurgische ästhetische Behandlungen.

Ihr DDr. Heinrich

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