Patienten/innen, die eine Fettabsaugung planen, fragen mich das immer wieder. Grundsätzlich gilt: Krankenkassen müssen wegen der hohen Kosten des Gesundheitssystems massiv sparen und zahlen nur das, wozu sie vertraglich klar verpflichtet sind. Wenn man Behandlungen in Anspruch nehmen will, die nicht zum alltäglichen „Standard“ gehören, also zum Beispiel Fettabsaugungen, muss man nachweisen, dass der Eingriff zu Heilzwecken unbedingt notwendig ist und man nicht nur besser aussehen will. Zum Nachweis dass der Eingriff Heilzwecken dient sind etwa ärztliche Atteste sinnvoll, die dem Versicherungsarzt vorzulegen sind, der für die Versicherung die medizinische Notwendigkeit prüft.
Zum Beispiel wird eine Fettabsaugung dann bezahlt, wenn ein massives Lipödem oder Fettleibigkeit vorliegt, wodurch bereits eine Behinderung bewirkt wird. Ob mit Standardkanülen oder Mikrokanülen abgesaugt wird, ist aus Sicht der Krankenkasse meist unerheblich, hingegen wird oft auf der Absaugung einer bestimmten Mindestmenge Fett bestanden.
Weiters gilt: Krankenzusatzversicherungen haben oft umfassendere Leistungspflichten als die öffentlichen Krankenkassen.
Eine Anfrage bei der Krankenkasse wegen Kostenübernahme, tunlich noch vor der Liposuktion, kostet nichts. Das gilt im Übrigen für alle ästhetischen Eingriffe, wie Brustvergrößerungen, Facelifts etc.
Schließlich zahlen wir alle ständig in den Krankenkassentopf ein, da kann man schon erwarten, auch Leistungen dafür zu bekommen.
Ihr DDr. Heinrich