Eine Patientin mit Interesse an einer Brustvergrößerung mit Eigenfett will wissen:
Meine GKK-Betreuerin hat gesagt, die GKK würde bei ihren Vertragsärzten für Brustvergrößerungen mehr bezahlen, als bei Wahlärzten, wissen Sie Näheres?
Wenn sie einen therapeutisch indizierten ästhetischen Eingriff bei einem Privatarzt (Wahlarzt) machen lässt, refundiert die Gebietskrankenkasse in Österreich 80 Prozent des Honorars, das sie einem ihrer Vertragsärzte zahlen würde. Voraussetzung ist aber die zugesagte Kostenübernahme. Reine „Schönheitsoperationen“ werden nicht bezahlt. In bestimmten Fällen kann eine Brustvergrößerung therapeutischen Zielen dienen, etwa bei Vorliegen von Fehlformen der Brust wie Brustasymmetrien oder bei der Brustrekonstruktion.
Ihr DDr. Heinrich