Einstweilige Verfügungen gegen Verbände der Schönheitschirurgen erwirkt.
Verden – Monatelange haben die Verbände der plastischen Chirurgen in Bezug auf die neue Behandlungsmethode der Fettwegspritze gezielt falsche Tatsachen-Behauptungen verbreitet, nun drohen der GDÄPC und dem VDPC massive Konsequenzen, wenn sie und ihre Mitglieder diese Behauptungen wiederholen. Das Landgericht Verden hat beiden Verbänden per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 € untersagt, alle relevanten Kritikpunkte, die über Pressemitteilungen und in Interviews bisher verbreitet wurden, erneut zu äußern.
Immer wieder haben die betroffenen Verbände gegenüber Medienvertretern von massiven Nebenwirkungen bei der Fettwegspritze gesprochen, so etwa von Dellenbildungen, Zysten oder gar Schädigungen der Erbsubstanz. Statt dessen wurde die Methode der Fettabsaugung als einzig ungefährliche und sinnvolle Möglichkeit der Fettentfernung angepriesen. Bisher sind allerdings alle Verantwortlichen den Medienvertretern konkrete Beweise für diese Behauptungen schuldig geblieben – weder entsprechend geschädigte Patienten konnten bisher gefunden werden noch gibt es in der medizinischen Literatur Berichte über die o.g. Nebenwirkungen.
Vielmehr wurde die allgemeine Unbedenklichkeit des verwendeten Wirkstoffs, der auch in der Heilpraktik genutzt wird, mehrfach wissenschaftlich belegt. Auch Untersuchungen an 500 Patienten haben keinerlei Schädigungen ergeben. Vielmehr hat die Behandlungsform, die es bereits seit fast zehn Jahren gibt, als sanfte Methode inzwischen auch in Deutschland bei mehreren tausend Patienten eine positive Wirkung gezeigt.