Stammzellen aus dem körpereigenen Fettgewebe des Patienten bieten eine schonende Behandlungsoption bei Gelenksbeschwerden infolge von altersbedingter Abnützung (Arthrose) oder schadhaften Gelenken nach Sportverletzungen. Die Behandlung ist nicht nur für Kniegelenk oder Hüftgelenk geeignet, sondern auch für alle anderen Gelenke (z.B. der Finger, Schultern und Wirbelsäule).
Die Transplantation von Fettstammzellen des Betroffenen zum defekten Gelenk unterstützt einen natürlichen Heilungsmechanismus und hilft dem Körper, die Ursache der Gelenksbeschwerden selbst zu beheben. Dadurch kann sich der Schaden am Gelenk bis zu einem gewissen Grad regenerieren. Gelenkspatienten kann so eine belastende Operation in Vollnarkose bzw. ein künstlicher Gelenksersatz erspart bleiben.
Regeneration mit körpereigenen Fettstammzellen
Körperfett enthält sogenannte mesenchymale Stammzellen bzw. Stromal Vascular Fraction (SVF). Weltweit wird das regenerative Potential dieser Fettstammzellen bei Gelenksproblemen wie Arthrose und Knorpelschäden in klinischen Studien untersucht. Dabei konnten Forscher bei Patienten, die wegen Schäden an Knien, Hüften und anderen Gelenken behandelt wurden, eine Verbesserung der Schmerzsymptomatik und Beweglichkeit feststellen.
Die Behandlung mit körpereigenen Fettstammzellen erfolgt als ambulanter Eingriff in örtlicher Betäubung. Dazu wird eine kleine Menge Körperfett abgesaugt und die daraus gewonnenen Stammzellen beim betroffenen Gelenk injiziert. Danach kann der Patient die Ordination verlassen, ein stationärer Aufenthalt ist wegen des schonenden Vorgehens überflüssig.
Nähere Informationen zu Gelenksbehandlungen mit Stammzellen
Diese Seite dient einzig Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Es wird ausdrücklich kein Heilversprechen gegeben. Stammzelltherapie ist ein neuartiges Verfahren, das weltweit erst seit kurzem angewandt wird und zu dem daher die für ein anerkanntes Verfahren notwendigen Langzeitstudien und verlässlichen Dokumentationen zu Erfolgen, Risiken und Nebenwirkungen noch nicht vorliegen.
Die Rechtsvorschriften betreffend Stammzelltherapien und die Durchführung neuer Therapien sind weltweit unterschiedlich. In unserer Ordination in Österreich führen wir ausschließlich die nach der hier geltenden Rechtslage zulässigen Behandlungen durch. Für andere Behandlungen verfügen wir im Rahmen unseres Kooperationsnetzwerks über weltweite Kontakte und können bei der Auswahl spezialisierter medizinischer Einrichtungen im Ausland unterstützen.